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   FG Niedersachsen, 11.12.2008 - 5 K 330/07   

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FG Niedersachsen, 11.12.2008 - 5 K 330/07 (https://dejure.org/2008,11520)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.12.2008 - 5 K 330/07 (https://dejure.org/2008,11520)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. Dezember 2008 - 5 K 330/07 (https://dejure.org/2008,11520)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zum Umfang der steuerfreien Vermittlung von Kapitalanlagen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 Nr. 8 f UStG; Art. 135 Abs. 1 b - f Mehrwertsteuersystemrichtlinie
    Umsatzsteuerbefreiung von Provisionserlösen aus der Vermittlung von Kapitalanlagen; Vertriebsunterstützende Aufgaben und der Aufbau von Vertriebsstrukturen als steuerfreie Vermittlungstätigkeit

  • Judicialis

    UStG § 4; ; Mehrwertsteuersystemrichtlinie... Art. 135 Abs. 1 b; ; Mehrwertsteuersystemrichtlinie Art. 135 Abs. 1 c; ; Mehrwertsteuersystemrichtlinie Art. 135 Abs. 1 d; ; Mehrwertsteuersystemrichtlinie Art. 135 Abs. 1 e; ; Mehrwertsteuersystemrichtlinie Art. 135 Abs. 1 f

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 4 Nr. 8 Buchst. f
    Zum Umfang der steuerfreien Vermittlungsleistungen nach § 4 Nr. 8 Buchstabe f) UStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zum Umfang der steuerfreien Vermittlungsleistungen nach § 4 Nr. 8 Buchstabe f) UStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Untervermittler und vertriebsunterstützende Maßnahmen in der Umsatzsteuer

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Umsatzsteuerbarkeit, Zurechnung der Vermittlungstätigkeit des echten Untervertreters beim Hauptvertreter, Organisationsaufbauarbeit, Aufbau von Vertriebsstrukturen, Rekrutierung, Strukturaufbautätigkeit

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 21.06.2007 - C-453/05

    Ludwig - Sechste Richtlinie - Mehrwertsteuer - Begriff "Umsätze der Vermittlung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.12.2008 - 5 K 330/07
    Der EuGH habe in seiner Entscheidung vom 21.06.2007 (Rs.C-453/05, Rdn. 28) ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine umsatzsteuerfreie Vermittlungsleistung nicht vom Bestehen eines entgeltlichen Vertragsverhältnisses zwischen dem Erbringer der Vermittlungsleistungen und einer der Parteien des Kreditvertrags anhängig sei.

    Dies unterscheide den vorliegenden Fall auch deutlich von der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C-453/05, in dem die DVAG als Hauptvermittlerin auch den Kreditnehmern erkennbar und die Untervermittler in ihrem Namen aufgetreten seien.

    Es darf sich aber nicht lediglich um die Übernahme eines Teils der mit dem vermittelten Vertrag verbundenen Sacharbeit handeln (vgl. EuGH-Urteil vom 21.06.2007 - C-453/05, BFH/NV Beilage 2007, 389 - Rechtssache Ludwig - vgl. dazu auch BFH-Urteil vom 20.12.2007 - V R 62/06, BStBl II 2008, 641).

    Dies fordert auch der EuGH nicht ausdrücklich in seiner Entscheidung vom 21.06.2007 (Rs. C-453/05, UR 2007, 617 - Rechtssache Ludwig, insoweit missverständlich BFH-Urt. v. 30.10.2008 - V R 44/05 a.a.O.).

  • BFH, 20.12.2007 - V R 62/06

    BFH ändert Rechtsprechung zur Umsatzsteuer bei Kredit- und Fondsvermittlung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.12.2008 - 5 K 330/07
    die Vermittlertätigkeit kann nach Meinung des EuGH darin bestehen, einer Vertragspartei Gelegenheiten zum Abschluss eines Vertrags nachzuweisen, mit der anderen Partei Kontakt aufzunehmen oder über die Einzelheiten der gegenseitigen Leistungen zu verhandeln (vgl. EuGH-Urteil vom 13.12.2001, C-235/00, BFH/NV Beilage 2002, 35; so auch BFH-Urteil vom 20.12.2007 - V R 62/06, BStBl II 2008, 641).

    Es darf sich aber nicht lediglich um die Übernahme eines Teils der mit dem vermittelten Vertrag verbundenen Sacharbeit handeln (vgl. EuGH-Urteil vom 21.06.2007 - C-453/05, BFH/NV Beilage 2007, 389 - Rechtssache Ludwig - vgl. dazu auch BFH-Urteil vom 20.12.2007 - V R 62/06, BStBl II 2008, 641).

  • BFH, 30.10.2008 - V R 44/07

    Umsatzsteuer beim Vertrieb von Finanzdienstleistungen und Versicherungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.12.2008 - 5 K 330/07
    Diese Vereinbarungen erfüllten damit die wesentlichen und spezifischen Funktionen einer Vermittlungstätigkeit, die nach der vom erkennenden Senat als zutreffend beurteilten Rechtsprechung des EuGH und BFH darin besteht, durch den Nachweis von Gelegenheiten zum Abschluss eines Vertrages, durch die Kontaktaufnahme mit der anderen Partei oder durch das Verhandeln über die Einzelheiten der gegenseitigen Leistungen das Erforderliche zu tun, damit zwei Parteien einen Vertrag schließen Zwar muss sich die Mittlertätigkeit auf einzelne Wertpapier- oder Anteilsumsätze beziehen (so z.B. zuletzt BFH-Urt. v. 30.10.2008 - V R 44/07, [...] m.w.N.), im Streitfall sind jedoch keine gegenteiligen Umstände für den Senat ersichtlich.
  • EuGH, 13.12.2001 - C-235/00

    CSC Financial Services

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.12.2008 - 5 K 330/07
    die Vermittlertätigkeit kann nach Meinung des EuGH darin bestehen, einer Vertragspartei Gelegenheiten zum Abschluss eines Vertrags nachzuweisen, mit der anderen Partei Kontakt aufzunehmen oder über die Einzelheiten der gegenseitigen Leistungen zu verhandeln (vgl. EuGH-Urteil vom 13.12.2001, C-235/00, BFH/NV Beilage 2002, 35; so auch BFH-Urteil vom 20.12.2007 - V R 62/06, BStBl II 2008, 641).
  • EuGH, 15.05.2001 - C-34/99

    Primback

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.12.2008 - 5 K 330/07
    Dabei ist auf die Sicht eines Durchschnittsverbrauchers abzustellen (EuGH - Urt. v. 15.05.2001, UR 2001, 308; EuGH v. 21.06.2007 - Rs.C. 453/05 a.a.O.).
  • BFH, 19.04.2007 - V R 44/05

    USt; Bemessungsgrundlage

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.12.2008 - 5 K 330/07
    Dies fordert auch der EuGH nicht ausdrücklich in seiner Entscheidung vom 21.06.2007 (Rs. C-453/05, UR 2007, 617 - Rechtssache Ludwig, insoweit missverständlich BFH-Urt. v. 30.10.2008 - V R 44/05 a.a.O.).
  • FG Thüringen, 08.09.2016 - 1 K 699/15

    Keine Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG für die

    Soweit jedoch ein Dienstleister zum einen die bei einem Hauptvermittler vertraglich eingebundenen Vermittler betreue, schule und überwache, zum anderen aber auch gleichzeitig als Untervermittler eigene Vermittlungsleistungen an den Hauptvermittler erbringe, sei das Entgelt entsprechend aufzuteilen (FG Niedersachsen vom 11. Dezember 2008 - 5 K 330/07).
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